Bankrecht

Die Betreibung von Forderungen aus Bankverträgen jeder Art (Giroverträgen, Darlehensverträgen, Kontokorrentverträgen, Bürgschaftsverträgen etc.).

Die Verwertung von gestellten Sicherheiten des Vertragspartners sowie der Drittsicherungsgeber wie Grundschulden, Hypotheken, Bürgschaften, die Beurteilung von Verjährungsfragen im Bankrecht, die Abwehr von Ansprüchen gegen die Bank aus angeblicher Falschberatung bei Wertpapieranlagen, Investitionsentscheidungen, Immobilienkäufen, Vermittlungsaufträgen etc..